Aktualisiert 16. Juli 2026
Es ist die größte Reform in der Kinderbetreuung in Düsseldorf seit Jahren und sie löst verständlicherweise viele Fragen und Sorgen und auch viel Kritik aus. Hintergrund sind vor allem zwei Herausforderungen: der neuen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an der Grundschule und der Fachkräftemangel in Kitas.
Unsere zentralen Ziele sind dabei, eine verlässliche Betreuung in Kitas und OGS mit möglichst wenig Notbetreuung und spontanen Schließzeiten, Bildungsgerechtigkeit durch einen einfachen Zugang für alle Kinder in Düsseldorf und eine faire Ausgestaltung der nötigen Elternbeiträge.
Warum werden die Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege und OGS überhaupt geändert?+
Wir wollen Bildung und Betreuung in Düsseldorf für alle Familien gerecht und inklusiv gestalten. Gleichzeitig soll das Betreuungssystem angesichts des Fachkräftemangels langfristig stabil und verlässlich bleiben.
Wir wollen weniger Notbetreuung erreichen! Mit der Reform werden die Elternbeiträge grundlegend neu geordnet. Ziel ist es, allen Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern einen beitragsfreien Zugang zu einem Grundangebot an frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Elternbeiträge stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien ausgerichtet werden. Die Stadt reagiert damit auch auf die hohe Nachfrage nach langen Betreuungszeiten, die häufig über den tatsächlich benötigten Zeiten liegt. Die Reform soll dazu beitragen, die vorhandenen Betreuungsplätze und das knappe Personal bedarfsgerechter einzusetzen und die Qualität der Betreuung dauerhaft zu sichern.
Was ändert sich für Familien ab dem 1. August 2027 konkret?+
Künftig sind 35 Stunden Betreuung in Kita und Kindertagespflege sowie die OGS bis 15 Uhr für alle Familien beitragsfrei. Beiträge fallen grundsätzlich nur noch für längere Betreuungszeiten und höhere Einkommen an.
Mit der neuen Satzung werden die bisherigen Elternbeiträge vollständig neu strukturiert. Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro bleiben auch bei 40 oder 45 Stunden in der Kita und bei 16 Uhr in der OGS beitragsfrei (bislang nur bis 40.000 Euro). Auch die letzten beiden Kita-Jahre bleiben – wie bisher – unabhängig vom Einkommen und vom Betreuungsumfang beitragsfrei.
Darüber hinaus sind künftig 35 Stunden Betreuung in Kita und Kindertagespflege für alle Familien kostenlos. Im Offenen Ganztag ist das Betreuungsmodell bis 15 Uhr beitragsfrei. Wer 40 oder 45-Stunden in der Kita oder bis 16 Uhr in der OGS benötigt und über ein höheres Einkommen verfügt, beteiligt sich entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten.
Die große Mehrheit der Familien wird entlastet oder zahlt künftig nicht mehr als bisher. Höhere Beiträge fallen vor allem für Familien mit höheren Einkommen an.
Von der Reform profitieren insbesondere Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Sie werden durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit deutlich entlastet. Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro bleiben auch bei 40 oder 45 Stunden in der Kita und bei 16 Uhr in der OGS beitragsfrei (bislang nur bis 40.000 Euro).
Auch viele Familien mit höheren Einkommen profitieren, wenn sie einen Betreuungsumfang von bis zu 35 Stunden nutzen. Höhere Beiträge entstehen nur dann, wenn gleichzeitig ein Einkommen über 60.000 Euro vorliegt und ein Betreuungsumfang von mehr als 35 Stunden gewählt wird. Die Beiträge steigen dabei mit dem Einkommen an. Damit soll eine sozial ausgewogene Finanzierung erreicht werden.
Warum sind künftig 35 Stunden Kita und die OGS bis 15 Uhr für alle Familien beitragsfrei?+
Die beitragsfreien Kita-Plätze sollen allen Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern den Zugang zu Bildung und Betreuung ermöglichen.
Wir wollen das möglichst alle Kinder in unserer Stadt frühzeitig den Zugang ins Bildungssystem finden. Gleichzeitig werden viele Familien finanziell entlastet. Frühkindliche Bildung und Ganztagsangebote leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern. Deshalb sollen alle Familien unabhängig von ihrem Einkommen ein beitragsfreies Grundangebot nutzen können. Wir verfolgen damit das Ziel, Bildungsgerechtigkeit zu stärken und den Zugang zu Kita und OGS weiter zu erleichtern. Gleichzeitig werden Familien finanziell entlastet, die bisher auch für kürzere Betreuungszeiten Beiträge zahlen mussten.
Warum werden längere Betreuungszeiten weiterhin mit Elternbeiträgen verbunden?+
Längere Betreuungszeiten verursachen höhere Personal- und Betriebskosten. Deshalb beteiligen sich Familien mit höheren Einkommen weiterhin an diesen zusätzlichen Leistungen.
Betreuungszeiten von 40 oder 45 Stunden erfordern einen höheren Personaleinsatz und binden zusätzliche Kapazitäten. Gleichzeitig stehen qualifizierte Fachkräfte nur begrenzt zur Verfügung. Die Stadt möchte deshalb einerseits allen Familien ein beitragsfreies Betreuungsangebot ermöglichen und andererseits längere Betreuungszeiten weiterhin einkommensabhängig finanzieren. Ziel ist dabei nicht, Einnahmen zu erhöhen, sondern die vorhandenen Betreuungsplätze möglichst bedarfsgerecht einzusetzen und das Betreuungssystem langfristig zu stabilisieren.
Warum orientieren sich die Beiträge am Einkommen und nicht an der Berufstätigkeit oder den Arbeitszeiten der Eltern?+
Elternbeiträge richten sich traditionell nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Familie. Die Reform hält an diesem Grundsatz fest.
Familien organisieren Beruf, Kinderbetreuung und familiäre Aufgaben sehr unterschiedlich. Manche Eltern arbeiten in Vollzeit, andere in Teilzeit oder übernehmen Pflegeaufgaben. Deshalb orientieren sich die Beiträge nicht an einzelnen Lebensmodellen oder Arbeitszeiten, sondern am gemeinsamen Einkommen des Haushalts. Dieses Prinzip gilt bereits heute und wird auch künftig beibehalten. Damit sollen Familien mit vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auch vergleichbar zu den Betreuungskosten beitragen.
Die Sorge wird von vielen Eltern geäußert und wir nehmen sie sehr ernst. Die Verwaltung verweist auf wissenschaftliche Untersuchungen, die einen solchen Zusammenhang bislang nicht belegen. Gleichzeitig haben wir beschlossen, die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit ausdrücklich zu evaluieren.
Einige Eltern befürchten, dass sich zusätzliche Arbeitsstunden finanziell weniger lohnen könnten, wenn dadurch höhere Elternbeiträge entstehen. Diese Kritik wurde unter anderem vom Jugendamtselternbeirat vorgetragen. Die Verwaltung verweist dagegen auf wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen sich ein solcher Zusammenhang bislang nicht nachweisen lässt. Unabhängig davon haben wir GRÜNE deutlich gemacht, dass die Auswirkungen der Reform sorgfältig beobachtet und ausgewertet werden sollen. Sollten sich unerwünschte Entwicklungen zeigen, soll die Satzung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Gibt es überhaupt genug 35-Stunden-Plätze?+
Die Stadt arbeitet mit den Kita-Trägern daran, dass künftig ausreichend 35-Stunden-Plätze angeboten werden. Denn klar ist: das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gilt.
Viele Eltern haben die Sorge geäußert, dass zwar 35 Stunden beitragsfrei werden, entsprechende Plätze aber nicht überall verfügbar sind. Die Stadt hat deshalb angekündigt, den Ausbau von 35-Stunden-Plätzen bereits bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Gleichzeitig bleibt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach dem Kinderbildungsgesetz bestehen. Wir haben darüber hinaus beschlossen, die Verwaltung ausdrücklich zu beauftragen, 35-, 40- und 45-Stunden-Angebote bedarfsgerecht vorzuhalten und die Entwicklung eng zu begleiten.
Bekomme ich auch künftig einen 40- oder 45-Stunden-Platz, wenn meine Familie ihn braucht?+
Ja. Auch künftig sollen Familien entsprechend ihres tatsächlichen Betreuungsbedarfs zwischen verschiedenen Betreuungsumfängen wählen können.
Die Reform bedeutet nicht, dass längere Betreuungszeiten abgeschafft werden. Auch künftig sollen 40- und 45-Stunden-Plätze angeboten werden. Wir haben – gemeinsam mit der Stadtverwaltung – ausdrücklich betont, dass unterschiedliche Betreuungsmodelle erhalten bleiben sollen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Planung, die den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien gerecht wird. Niemand soll gezwungen sein, einen geringeren Betreuungsumfang zu wählen, wenn tatsächlich mehr Betreuung benötigt wird.
Sind 35-Stunden-Plätze künftig flexibel nutzbar oder muss mein Kind jeden Tag zur gleichen Zeit gebracht und abgeholt werden?+
Nein. Auch bei 35-Stunden-Plätzen werden flexible Betreuungszeiten möglich sein.
Viele Eltern haben Sorge, dass 35 Stunden künftig nur noch als starres Modell mit festen täglichen Zeiten angeboten werden könnten. Wir GRÜNE haben gemeinsam mit der CDU deshalb ausdrücklich festgelegt, dass auch 35-Stunden-Plätze unterschiedliche Betreuungszeiten an einzelnen Wochentagen ermöglichen sollen. Dabei sollen die Öffnungszeiten der Einrichtungen und die pädagogischen Kernzeiten berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Familien ihre Betreuung weiterhin möglichst flexibel an ihren Alltag anpassen können.
Auch in der OGS werden die Elternbeiträge neu geregelt. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, ein qualitativ hochwertiges und flexibles Ganztagsangebot für alle Kinder anzubieten.
Mit dem neuen Ganztagskonzept gibt es bereits ab dem nächsten Schuljahr verschiedene Betreuungsmodelle bis 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr. Die neuen Beiträge gelten erst ab dem Schuljahr 2027/2028. Die Betreuung bis 15 Uhr wird für alle Familien beitragsfrei. Das Betreuungsmodell bis 16 Uhr bleibt weiterhin verfügbar und ist einkommensabhängig beitragspflichtig. Die neuen Modelle sollen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien besser entsprechen und gleichzeitig den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung unterstützen.
Bleiben bestehende Modelle wie der rhythmisierte Ganztag und flexible Betreuungszeiten erhalten?+
Ja. Bestehende erfolgreiche Modelle sollen ausdrücklich erhalten bleiben.
Viele Schulen haben individuelle Ganztagskonzepte entwickelt, die sich bewährt haben. Wir GRÜNE haben deshalb im Rat ergänzend festgelegt, dass insbesondere der rhythmisierte Ganztag erhalten bleiben soll. Auch flexible Betreuungszeiten vor Unterrichtsbeginn, nach 16 Uhr oder unterschiedliche Zeiten an einzelnen Wochentagen sollen weiterhin möglich sein. Ziel ist es, die Vielfalt der Düsseldorfer Ganztagslandschaft zu erhalten und gleichzeitig den neuen Rechtsanspruch umzusetzen.
Für Geschwisterkinder gibt es weiterhin reduzierte Beiträge, aber nicht mehr eine Reduktion auf 0 Euro. Zukünftig werden Geschwisterkinder zu 50 % beitragspflichtig.
Auch künftig zahlen Familien mit mehreren Kindern in Kita und/oder OGS nicht die vollen Beiträge. Für das erste beitragspflichtige Kind wird der volle Beitrag gezahlt. Für das zweite und jedes weitere Kind beträgt der Beitrag 50 % des jeweils gültigen Beitrags. Dabei ist der volle Beitrag stets für das Kind zu entrichten, auf das laut Beitragstabellen der höchste Beitrag entfällt.
Wenn ein älteres Kind beitragsfrei ist (z. B. wegen der letzten beiden Kitajahre oder wegen eines 35-Stunden-Platzes), gilt dieses Kind trotzdem als erstes Kind. Dadurch erhält das jüngere Geschwisterkind ebenfalls die 50 %-Ermäßigung.
Wie wird sichergestellt, dass die Qualität der Betreuung in Kita, Kindertagespflege und OGS erhalten bleibt?+
Die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote bleibt ein zentrales Ziel der Reform. Die Entwicklung soll kontinuierlich begleitet und regelmäßig ausgewertet werden.
Eine verlässliche Betreuung lebt nicht nur von ausreichenden Plätzen, sondern auch von guter pädagogischer Qualität. Deshalb sollen die Auswirkungen der Reform regelmäßig überprüft werden. Wir GRÜNE haben die Verwaltung zusätzlich beauftragt, regelmäßig über die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote zu berichten. Auch die Erfahrungen von Eltern, Trägern und Einrichtungen sollen dabei berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Angebote bei Bedarf weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Was passiert, wenn sich nach der Einführung zeigt, dass Regelungen in der Praxis nicht funktionieren?+
Die Reform soll nach ihrer Einführung systematisch ausgewertet werden. Wenn sich Probleme zeigen, sollen Anpassungen möglich sein.
Große Veränderungen müssen sich im Alltag bewähren. Deshalb wird die Verwaltung regelmäßig untersuchen, wie sich die neuen Regelungen auf Familien, Einrichtungen und Träger auswirken. Dabei werden unter anderem die Nachfrage nach den verschiedenen Betreuungsmodellen, die Platzverfügbarkeit, die Zufriedenheit der Eltern sowie mögliche Auswirkungen auf Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrachtet werden. Wir GRÜNE haben außerdem eine Beratungs- und Beschwerdestelle sowie eine kontinuierliche Evaluation ausdrücklich in den Ratsbeschluss aufgenommen. So können Erfahrungen aus der Praxis frühzeitig aufgegriffen und bei Bedarf Verbesserungen vorgenommen werden.
Wo bekomme ich Beratung, wenn ich Fragen oder Probleme habe?+
Die Stadtverwaltung wird sie zeitnah einrichten und kommunizieren.
Für die Kita wird dies voraussichtlich der „i-Punkt Familie“ (Heinz-Schmöle-Straße 11-13 direkt hinter dem Hauptbahnhof, Hotline 0211 89-98870, Webseite und Kontaktformular:
https://www.duesseldorf.de/familie/kinderbetreuung/i-punkt-familie