Fraktionsstatut
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
beschlossen am 06.10.2025 für die Wahlperiode 2025-2030
§ 1 Zusammensetzung und Ziele
1) Die aus den Wahlvorschlägen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählten Ratsmitglieder bilden die "Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ (nachfolgend Fraktion genannt).
2) Ziele der Fraktionsarbeit sind die Entwicklung, Förderung und Umsetzung einer Kommunalpolitik für die Stadt Düsseldorf auf den programmatischen Grundlagen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
3) Das Frauenstatut und das Statut für eine vielfältige Partei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW in der jeweils aktuellen Fassung finden Anwendung.
§ 2 Weitere Gremien
Weitere Gremien der Fraktionsarbeit sind
1) die erweiterte Fraktionssitzung
2) die Fraktionssitzung der Ratsleute
3) der Fraktionsvorstand
4) die Fraktionsvorsitzenden
5) die Fraktionsarbeitskreise.
§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben der Fraktion sind insbesondere:
1) Beratung und Beschlussfassung zur politischen Arbeit im Rat der Stadt Düsseldorf,
2) Auswahl sachkundiger Bürger*innen, die dem Rat zur Benennung vorgeschlagen werden,
3) Wahl der Fraktionsvorsitzenden und des Fraktionsvorstandes,
4) Entscheidung in Personalangelegenheiten, insbesondere die Anstellung von Mitarbeiter*innen der Fraktionsgeschäftsstelle,
5) Aufstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplans der Fraktion,
6) Aufnahme und Ausschluss von Fraktionsmitgliedern.
§ 4 erweiterte Fraktionssitzung
1) Die erweiterte Fraktionssitzung ist das zentrale Beratungsgremium der Fraktion.
2) Neben den Ratsleuten als stimmberechtigten Mitgliedern werden beratend eingeladen:
a) sachkundige Bürger*innen mit ordentlichem Sitz in einem Ausschuss,
b) die Mitglieder der Grünen internationalen offenen Liste im Integrationsrat,
c) je ein*e Vertreter*in der GRÜNEN Fraktionen in den Bezirksvertretungen,
d) die GRÜNEN Bezirksbürgermeister*innen,
e) je ein*e Vertreter*in aus den Vorständen des Kreisverbandes und der GRÜNEN Jugend,
f) die vier nächsten Personen auf der Reserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als potentielle Nachrücker*innen,
g) die Fraktionsgeschäftsführung, die Fraktionsmitarbeiter*innen und die Mitarbeiter*innen des Büros der/des GRÜNEN Bürgermeister*in,
h) die auf Vorschlag der GRÜNEN gewählten Dezernent*innen.
3) Themenbezogen können weitere beratende Teilnehmer*innen eingeladen werden.
4) Die erweiterte Fraktionssitzung findet in der Regel montags, von 17 bis 19 Uhr statt. In den Schulferien finden keine Sitzungen statt. Die Einladung erfolgt per Mail. Die Sitzungen finden in der Regel hybrid statt.
5) Die Sitzungen sind in der Regel nichtöffentlich. Bei Angelegenheiten des Rates, der Ausschüsse und anderer Gremien, deren Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung erforderlich ist, haben Personen, die nicht zur Teilnahme an nichtöffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen berechtigt sind, den Sitzungsraum bzw. die Videokonferenz zu verlassen.
6) Die erweiterte Fraktionssitzung berät über die grundsätzlichen Fragen der Kommunalpolitik und insbesondere über die grüne Haltung zu den Tagesordnungspunkten der nächsten Ratssitzung.
7) Von der Sitzung sind Ergebnisprotokolle zu erstellen. Sie werden in der Regel innerhalb von drei Tagen digital bereitgestellt, auf der nächsten erweiterten Fraktionssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
§ 5 Fraktionssitzung der Ratsleute
1) Die Ratsleute treffen sich zur Fraktionssitzung in der Regel eine Stunde vor einer Ratssitzung sowie nach Bedarf am Montag im Anschluss an die erweiterte Fraktionssitzung ab 19 Uhr. Über den Bedarf berät der Fraktionsvorstand (vgl. §6)
2) Eine außerordentliche Sitzung wird einberufen auf Wunsch der Fraktionsvorsitzenden oder wenn ein Drittel der Fraktionsmitglieder dies beantragt. Die Einladung erfolgt per Mail durch die Fraktionsgeschäftsführung mit einer Frist von zwei Werktagen.
3) Die Sitzungen sind nichtöffentlich.
4) Die Fraktionsgeschäftsführung nimmt an den Fraktionssitzungen der Ratsleute teil, die weiteren Mitarbeiter*innen der Fraktionsgeschäftsstelle und des Büros der/des GRÜNEN Bürgermeister*in nach Bedarf.
5) Von der Sitzung sind Ergebnisprotokolle zu erstellen. Sie werden in der Regel innerhalb von drei Tagen den Mitgliedern der Fraktion digital bereitgestellt und auf der nächsten Fraktionssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
§ 6 Fraktionsvorstand
1) Der Fraktionsvorstand dient der strategischen Planung der Fraktionsarbeit und der Abstimmung mit dem Vorstand des Kreisverbandes, unterstützt die Fraktionsvorsitzenden in ihrer Arbeit und bereitet die erweiterten Fraktionssitzungen und die Fraktionssitzungen der Ratsleute vor.
2) Der Fraktionsvorstand besteht aus den Fraktionsvorsitzenden, der/dem GRÜNEN Bürgermeister*in und zwei weiteren Mitgliedern der Fraktion. Die weiteren Mitglieder werden in der konstituierenden Sitzung der Fraktion gewählt. Zur Mitte der Wahlperiode erfolgt eine Neuwahl.
3) Die Fraktionsgeschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Fraktionsvorstandes teil.
4) Der Fraktionsvorstand tagt in der Regel Freitagsvormittags digital. Die Einladung erfolgt per Mail durch die Fraktionsgeschäftsführung.
5) Die Sitzungen sind nichtöffentlich.
6) Von der Sitzung sind Ergebnisprotokolle zu erstellen. Sie werden in der Regel innerhalb von drei Tagen der Fraktion digital bereitgestellt und auf der nächsten Sitzung des Fraktionsrates zur Beschlussfassung vorgelegt.
§ 7 Fraktionsvorsitzende
1) Die Fraktion wählt in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte zwei Fraktionsvorsitzende. Zur Mitte der Wahlperiode erfolgt eine Neuwahl.
2) Zu den Aufgaben der Fraktionsvorsitzenden gehören insbesondere:
a) Vertretung der Fraktion nach innen und außen,
b) politische Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
c) Wahrnehmung bzw. Delegation von Repräsentationsterminen,
d) Teilnahme an interfraktionellen Sitzungen wie dem Ältestenrat,
e) Dienstaufsicht für die Fraktionsgeschäftsführung,
f) Finanzbeschlüsse bis 500 €.
§ 8 Fraktionsarbeitskreise
1) Zur Koordination und Vorbereitung von Fachausschüssen richtet die Fraktion Arbeitskreise ein.
2) Mitglieder der Fraktionsarbeitskreise sind die ordentlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der betreffenden Ratsausschüsse. Diese können weitere beratende Mitglieder zur Mitarbeit in den Fraktionsarbeitskreisen einbeziehen.
3) Die Fraktionsarbeitskreise tagen in der Regel öffentlich.
4) Die Arbeitskreise wählen eine oder einen fachpolitische*n Sprecher*in. Zur Mitte der Wahlperiode erfolgt eine Neuwahl.
§ 9 Sachkundige Bürger*innen
1) Die sachkundigen Bürger*innen beraten und unterstützen die Fraktion in der politischen Arbeit im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf und in weiteren Gremien und arbeiten insbesondere in den Fraktionsarbeitskreisen mit.
2) Sie nehmen teil an der Beratung von Anträgen und Positionen für die Ausschüsse und für die Abstimmung der Fraktion im Rat (vgl. §4)
§ 10 Bezirksvertreter*innen
1) Die Bezirksvertreter*innen, die über die Listen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gewählt wurden, bilden in ihrer jeweiligen Bezirksvertretung eine eigene BV-Fraktion. In der betreffenden BV-Fraktion wirken die beratenden Ratsmitglieder des Bezirks beratend mit.
2) Die Bezirksvertreter*innen sind darüber hinaus eingeladen, an der Arbeit der Fraktionsarbeitskreise mitzuwirken und je BV-Fraktion mit eine*r Vertreter*in an der erweiterten Fraktionssitzung teilzunehmen.
§ 11 Fraktionsmitarbeiter*innen
1) Die Fraktion beschäftigt gemäß den vom Rat der Landeshauptstadt festgelegten Zuwendungen einen oder eine Geschäftsführer*in sowie weitere Mitarbeiter*innen zur Erledigung der laufenden Geschäfte.
2) Der oder die Geschäftsführer*in hat die Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeiter*innen der Fraktion. Die Fraktionsvorsitzenden sind die Dienstvorgesetzten des oder der Geschäftsführer*in.
3) Die Aufgaben der Fraktionsmitarbeiter*innen werden in einer Stellenbeschreibung festgelegt.
§ 12 Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
1) Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Fraktionsmitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. Dem Antrag eines Fraktionsmitglieds, die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit festzustellen, ist sofort stattzugeben.
2) Abstimmungen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in diesem Statut nichts Anderes geregelt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht abgegebene Stimmen, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
3) Beschlüsse werden grundsätzlich offen gefasst. Auf Antrag eines Drittels der an-wesenden stimmberechtigten Mitglieder muss geheim abgestimmt werden.
4) Wahlen erfolgen grundsätzlich geheim.
5) Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Fraktionsmitgliedern sowie über die Abwahl von Fraktionsvorsitzenden entscheidet die Fraktion mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Sofern über eine Aufnahme oder einen Ausschluss von Fraktionsmitgliedern oder über die Abwahl von Fraktionsvorsitzenden beschlossen werden soll, muss unter Ankündigung dieses Tagesordnungspunktes und der Angabe der be-treffenden Person(en) die Einladung der Fraktion mindestens eine Woche vorher per Mail erfolgen. Die Abstimmung erfolgt geheim.
6) Über die Einstellung und Entlassung der Fraktionsmitarbeiter*innen entscheidet die Fraktion mit einfacher Mehrheit. Für Bewerbungsverfahren setzt die Fraktion eine Auswahlkommission ein.
§ 13 Finanzangelegenheiten
Die Fraktion beschließt jährlich einen Haushalt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu 500 Euro beschließen die Fraktionsvorsitzenden. Die Fraktionsvorsitzen-den üben eine Haushaltskontrolle aus.
§ 14 Fraktionsstatut
1) Die Fraktion beschließt dieses Statut für die Dauer der Wahlperiode mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
2) Eine Änderung des Statuts bedarf ebenfalls der Zweidrittel-Mehrheit der Fraktion.
Düsseldorf, 06.10.2025