15.09.2026
- In wessen Eigentum steht die Fläche, auf der auf der Uhlandstraße unmittelbar neben der Haltestelle der Linie 708 zwei privat genutzte Stellplätze eingerichtet wurden, und handelt es sich dabei um gewidmete öffentliche Verkehrsfläche?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Stellplätze eingerichtet, wann ist dies erfolgt und ist die Erlaubnis befristet oder mit Auflagen versehen?
- Wie bewertet die Verwaltung die Situation für den Fußverkehr an dieser Stelle, da die Stellplätze über den Gehweg angefahren werden, ohne dass sie baulich als Überfahrt erkennbar sind, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Situation zu entschärfen?
Sachdarstellung:
Auf der Uhlandstraße befinden sich unmittelbar neben der Haltestelle der Linie 708 zwei Stellplätze, die ausschließlich privat genutzt werden bzw. mit Hilfe von ausgedruckten Hinweisschildern als „Privatparkplätze“ ausgewiesen sind. Angefahren werden sie über den Gehweg, ohne dass dieser Bereich als Überfahrt erkennbar ist: Es fehlt sowohl eine Absenkung des Bordsteins als auch eine Pflasterung, die sich vom übrigen Gehweg abhebt.
Aus der Nachbarschaft wird berichtet, dass es beim An- und Abfahren regelmäßig zu Konflikten mit Fußgehenden kommt. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Stellplätze direkt an die Haltestelle angrenzen, in deren Bereich sich naturgemäß wartende Fahrgäste aufhalten – darunter auch ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Kinder, die ein herannahendes Fahrzeug auf dem Gehweg nicht erwarten.
Möglicherweise ist hier öffentlicher Raum dauerhaft für private Stellflächen in Anspruch genommen worden. Flächen des öffentlichen Straßenraums stehen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung; ihre private Nutzung bedarf einer nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage und darf insbesondere die Sicherheit des Fußverkehrs und die Erreichbarkeit einer ÖPNV-Haltestelle nicht beeinträchtigen.