- Was ist das Prüfergebnis zur Informationsvorlage BV2/076/2023 Tempo 30 auf der Fichtenstraße?
- Wurden die Erschütterungen durch den Kraftverkehr an den Häusern Fichten-/Kiefernstraße in die straßenverkehrsrechtliche Untersuchung aufgenommen (mit Bitte um Begründung nach Fallkonstellation)?
Sachdarstellung:
Mit der Informationsvorlage BV2/076/2023 teilt die Verwaltung mit, dass eine straßenverkehrsrechtliche Begründung fehlt, um die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Abschnitt der Fichtenstraße zwischen zakk und der Werdener Straße zu begrenzen (BV2/149/2022).
Weiterhin geht aus der Informationsvorlage hervor, dass die Verwaltung prüfen wird, ob verkehrsplanerische Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssicherheit im Bereich des zakk, der Grundstückszufahrt Fachmarktzentrum bzw. am Knotenpunkt Fichtenstraße/ Pinienstraße zu erhöhen.
Des Weiteren fehlt in der Informationsvorlage verwaltungsseitig die Absicht, sich mit den problematisierten Erschütterungen bei den Wohnhäusern Fichten-/Kiefernstraße auseinandersetzen zu wollen. Obgleich Erschütterungen eine straßenverkehrsrechtliche Begründung für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgeben könnten.