An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:
Antrag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Wohnungsaufsicht zu stärken und gegen unzulässige Kurzzeitvermietungen und Leerstand vorzugehen, mit dem Ziel Wohnraum zu erhalten. Der Haushaltsansatz für Bußgelder bzw. Zwangsgelder bei Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung und das Wohnraumstärkungsgesetz NRW werden auf 300.000 Euro erhöht (Produkt 5252202 Wohnraumsicherung und -versorgung, Konto 45610000 Bußgelder).
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
- die Wohnraumschutzsatzung weiterzuentwickeln und an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um unzulässige Kurzzeitvermietungen konsequent zu ahnden und Leerstand zu unterbinden. Die Umsetzung der EU-Verordnung (2024/1028) soll der Verwaltung künftig den Zugriff auf die Daten der einschlägigen Portale ermöglichen, mittels einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle. Bei fehlender Führung von Belegungskalendern und fehlender Überprüfung durch die Online-Plattform soll die Verwaltung mit Bußgeldbescheiden und ordnungsbehördlichen Verfahren agieren.
- die geplanten Änderungen des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG NRW) umzusetzen, insbesondere die Anpassung des Kurzzeitvermietungszeitraums auf 56 Tage.
- Sich systematisch mit dem Leerstand in unserer Stadt auseinanderzusetzen und zielgerichtete Maßnahmen zu definieren, um die Wohnungen in den Wohnungsmarkt zurückzuführen.
- alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Mietpreisüberhöhungen und Entmietungsstrategien wirksam zu begegnen. Mängel, Missstände und Leerstand sollen dort intensiv verfolgt werden, wo tatsächliche Sanierungsabsichten fraglich erscheinen. Dazu zählt unter anderem auch der Einsatz von Bußgeldbescheiden und ein härteres Vorgehen bei ordnungsbehördlichen Verfahren.
- die eingeführten Fach- und Fallkonferenzen weiterzuführen, um Missbrauchsfälle frühzeitig aufzudecken und konfrontative oder kooperative Verfahren einzuleiten.
- in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKDB NRW) die Kompetenzen für §6 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), im Hinblick auf bauliche Veränderungen in missbräuchlicher Weise, für die Landeshauptstadt Düsseldorf zu erwirken.
- aktiv gegen Mietpreisüberhöhungen vorzugehen und mit unterschiedlichen Instrumenten zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Dazu gehört ein Fragenkatalog mit dem Mieterinnen und Mieter direkt adressiert werden, sowie Auswertungen der Wohngeld- und andere Sozialdaten mittels KI zu Fragen der Miethöhe und Überbelegung.
- die bestehende Schnittstelle für Mieterinnen und Mieter zu stärken, um Mietpreisüberhöhung, auf der Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete, direkt bei der Wohnungsaufsicht melden zu können. Gegen Mietpreisüberhöhungen soll nach §5 WiStG aktiv vorgegangen werden und bei Verdacht auf überhöhte Kosten der Unterkunft (KdU) das Sozialamt informiert werden, damit dieses dann weitere Schritte gegen die Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einleiten kann.
Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz