15.09.2026
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität am Kreisverkehr Höherweg / Albertstraße umzusetzen.
Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:
- die Aufstellung ausreichend dimensionierter Abfalleimer in unmittelbarer Nähe zu den drei rund um den Kreisverkehr vorhandenen Sitzbänke,
- die möglichst kurzfristige Nachpflanzung von Bäumen in den beiden derzeit leeren Baumscheiben,
- die Einbeziehung des abgepollerten Bereichs in die regelmäßige Straßenreinigung durch die AWISTA. Die Bezirksvertreter*innen bitten die Verwaltung, hierzu auf die AWISTA zuzugehen und gemeinsam eine praktikable Lösung zu finden – etwa durch den Einsatz der neu angeschafften Müllsauger, sofern der Bereich mit den üblichen Reinigungsfahrzeugen nicht oder nur schlecht anfahrbar ist.
Begründung:
Am Kreisverkehr Höherweg / Albertstraße häufen sich die Beschwerden von Anwohnenden über Vermüllung und eine mangelhafte Aufenthaltsqualität. Die vorhandenen Sitzbänke werden gut angenommen, es fehlt jedoch an ausreichend großen Mülleimern in unmittelbarer Nähe. Abfall wird deshalb häufig neben den Bänken oder auf den Grünflächen liegen gelassen.
Hinzu kommt, dass der abgepollerte Bereich von den üblichen Straßenreinigungsfahrzeugen möglicherweise nicht angefahren werden kann. Gerade dort sammelt sich entsprechend viel Unrat. Mit den neu angeschafften Müllsaugern steht der AWISTA ein Gerät zur Verfügung, das für solche schwer zugänglichen Flächen geeignet erscheint.
Eine zügige Neubepflanzung der beiden leeren Baumscheiben hinter den beiden Sitzbänken auf der Westseite des Kreisels wird nicht nur das Erscheinungsbild verbessern, sondern an dieser stark versiegelten und in den Sommermonaten erheblich aufgeheizten Stelle einen wichtigen Beitrag zur Beschattung und Kühlung im dicht besiedelten Flingern Süd leisten.
Alle genannten Maßnahmen sind kurzfristig und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Sie stehen einer späteren umfangreicheren Umgestaltung des Platzes nach Abschluss bzw. Verstetigung des Verkehrsversuchs ausdrücklich nicht im Wege.