An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie daher die Anfrage auf die Tagesordnung am 16. Juli 2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Anfrage
- Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet?
- Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente stehen der Stadt Düsseldorf zur Verfügung, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen und welche Erfahrungen hat die Verwaltung in den letzten fünf Jahren in der Praxis mit solchen Immobilien gemacht?
- Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese im Stadtgebiet und gibt es dabei räumliche Konzentrationen oder anderweitige Muster?
Begründung
Die rechtliche Einordnung von sogenannten Schrottimmobilien ist oftmals komplex. Dabei zeigt sich, dass die rechtliche Einordnung solcher Immobilien oftmals komplex ist. Während die Wohnraumschutzsatzung bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum Handlungsmöglichkeiten eröffnet, wird in einzelnen Fällen festgestellt, dass es sich nicht um schützenswerten Wohnraum handelt oder die Voraussetzungen für ein Einschreiten nicht vorliegen. Ähnlich verhält es sich auch bei vormals gewerblich genutzten Immobilien.
Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an einem Überblick über die Definition, Erfassung und räumliche Verteilung solcher Problemimmobilien, sowie über die bestehenden Instrumente der Stadt, um diese Immobilien wieder in die Nutzung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz