Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag von Die PARTEI-Klima-Fraktion: Verbot von Schotter- und Kiesgärten bei Neu-und Umbauten zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 26.08.2021
Sehr geehrter Herr Blumenrath,
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:
Der Ausschuss schließt sich den Anregungen des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz vom 23. August 2021 zur Thematik „Verbot von Schotter- und Kiesgärten“ an und empfiehlt dem Rat, in der Sitzung am 16. September 2021 zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
- welche Möglichkeiten und Verfahren bestehen, eine rechtssichere gesamtstädtische Satzung zur Gestaltung von Vorgärten bzw. hilfsweise stadtbezirks- oder quartiersbezogene Satzungen zu erstellen,
- wie Vorgaben für unversiegelte, begrünte und bepflanzte Flächen in Vorgärten in bestehende und künftige Bebauungsplänen rechtssicher aufgenommen werden können und
- mit welchem personellen Aufwand die Entwicklung und Durchsetzung der genannten rechtlichen Instrumentarien verbunden wären.
Darüber hinaus soll bei positiver Bewertung die Satzung an die Aspekte Klimaanpassung (Starkregen- und Hitzeereignisse), Biodiversität usw. angepasst werden.
Die Ergebnisse sollen möglichst bis Ende des Jahres 2021 vorgelegt werden. Der Entwurf einer möglichen neuen Satzung zur Gestaltung von Vorgärten soll nach dem Sommer 2022 in den Gremienzyklus zur Beratung gegeben werden.
Begründung: Eine Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schröder, Lucas Mielczarek