Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 25.06.2026
Antwort der Verwaltung
Sehr geehrter Herr Mielczarek,
die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 25.06.2026 zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen.
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale durch Informations- und Beratungsangebote alle interessierten Akteure über Chancen, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Energy Sharing nach §42c EnWG zu informieren?
- Wie plant die Stadt den Markt im Bereich Energy Sharing zu beobachten und zu begleiten, auch um die Auswirkungen auf die städtischen Klimaschutzbemühungen im Sektor Privathaushalte einschätzen zu können?
Sachverhalt und Begründung:
Am 1. Juni 2026 ist die neue gesetzliche Bestimmung zum Energy Sharing (§ 42c EnWG) in Kraft getreten. Als Energy Sharing wird die „gemeinsame Nutzung“ von Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen bezeichnet. Anders als bei anderen Modellen wird der Strom nicht im selben Haus erzeugt und verbraucht. Beim Energy Sharing erfolgt die Lieferung des Stroms über das Netz zum Beispiel in die Nachbarschaft, ohne dass der Anbietende – wie bislang – zum „Klein“-Unternehmer wird.
Der Sharing-Lieferant betreibt eine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise eine Solaranlage auf dem Hausdach und kann überschüssigen Strom an Sharing-Abnehmer liefern. Der Sharing-Abnehmer ist der Letztverbraucher des Stroms und lässt sich vom Sharing-Lieferanten mit Strom aus der EE-Anlage beliefern. Ergänzend erhält er von einem Reststrom-Lieferanten die fehlende Strommenge, die er nicht vom Sharing-Lieferanten erhält.
Diese Reststrom-Lieferung kann von den entsprechenden Dienstleistern zusätzlich mit Unterstützung bei der Abwicklung des Energy Sharing, Hilfe bei der Einhaltung der verschiedenen energiewirtschaftlichen Anforderungen angeboten werden.
Die neue Regelung soll es vereinfachen, überschüssigen Solarstrom weiterzugeben. Der Bundestag hat im November 2025 die neuen Regelungen zum Energy-Sharing beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Thämer Frieda Niewald