An
Ratsherrn Andreas Auler
Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 25. Februar 2026
Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vorlage einer Gebührenordnung für das Bewohnerparken
Sehr geehrter Herr Auler,
wir bitten Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung zu setzen und
abstimmen zu lassen.
Betrifft:
Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vorlage einer Gebührenordnung für das Bewohnerparken
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Gebührenordnung für das
Bewohnerparken den Gremien nach der Sommerpause zur Abstimmung vorzulegen
und dabei ein Inkrafttreten spätestens bis zum 01.10.2026 festzuschreiben. Die
Bewohnerparkgebühren sollen in Zone III 60 EURO, in Zone II 120 EURO und in
ZONE I 180 EURO pro Jahr betragen.
Die Verwaltung wird zugleich beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, in dem Bedarfe
von Gästen sowie die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere
Haushalte berücksichtigt werden, und dieses in den Vorschlag für eine
Gebührenordnung zu integrieren.
Begründung:
Die Fraktionen aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Koalition
vereinbart, die Balance zwischen Mobilität, Lebensqualität und Flächengerechtigkeit
zu stärken. Dabei soll der ruhende Verkehr vorrangig im privaten Raum verortet
werden, um den öffentlichen Raum als Lebens- und Aufenthaltsraum zu sichern.
Mit der Beschlussvorlage OVA/070/2023 hat der Rat der Landeshauptstadt
Düsseldorf eine umfassende Strategie zum Parkraummanagement verabschiedet. An
dieser Strategie halten wir fest. Wichtig ist dabei das Zusammenspiel aller im
Parkraummanagement genannten Instrumente.
Das Instrument einer eigenen Gebührenordnung stellt die Chance einer
bedarfsgerechten Steuerung dar, um Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenraum
abgestellt werden, auf bestehende private und städtische Stellflächen zu verweisen.
Die räumliche Zonierung innerhalb des Stadtgebiets analog zu den Gebührenzonen
für Kurzzeitparker bildet dabei den unterschiedlichen Wert und die unterschiedliche
Nutzungskonkurrenz im öffentlichen Raum ab.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Rütz Mirja Cordes