Antworten der Verwaltung
An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Anfrage
- Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der„Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet?
- Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der Instrumente?
- Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese im Stadtgebiet und gibt es dabei räumliche Konzentrationen oder anderweitige Muster?
Begründung
Die rechtliche Einordnung von sogenannten Schrottimmobilien ist oftmals komplex. Während die Wohnraumschutzsatzung bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum Handlungsmöglichkeiten eröffnet, wird in einzelnen Fällen festgestellt, dass es sich nicht um schützenswerten Wohnraum handelt oder die Voraussetzungen für ein Einschreiten nicht vorliegen. Ähnlich verhält es sich auch bei vormals gewerblich genutzten Immobilien.
Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an einem Überblick über dieDefinition, Erfassung und räumliche Verteilung solcher Problemimmobilien, sowie über die bestehenden Instrumente der Stadt, um diese Immobilien wieder in die Nutzung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz