06.10.2026
- Für den Parcoursplatz an der Schlüterstraße: Wie ist diese Fläche eingeordnet - als Freizeitstätte oder als Sportstätte?
- Für den 3x3-Basketballplatz ebenfalls an der Schlüterstraße: Wie ist diese Fläche eingeordnet - als Freizeitstätte oder als Sportstätte?
Sachdarstellung
Die Bewertung der oben genannten Flächen als Flächen, die mit einer Beleuchtung für anerkannte Sportstätten ausgestattet sein müssten, habe ich mit Verwunderung aufgenommen. Aus meiner Sicht handelt es sich - oder besser - handelte es sich bisher um eine Grünfläche mit Freizeitwert bzw. um eine Freizeitstätte, die von der Nachbarschaft genauso besucht wird, wie von Bürgern aus anderen Stadtteilen quer durch alle Altersgruppen und besonders in den Herbst- und Wintermonaten auch nach Einbruch der Dunkelheit.